Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist Teil des Gesundheitssystems und in den meisten Ländern auch Teil des Sozialversicherungssystems. Als finanzielle Absicherung bietet diese finanziellen Schutz und Sicherheit für seine Versicherungsnehmer gegen die Kosten der verschiedlichen ärztlichen Behandlungen benötigt nach einem Unfall, während einer Krankheit oder während der Mutterschaft. Natürlich sollte die Gesundheit immer auf erster Stelle liegen, trotzdem sollte man sich dafür in keine finanzielle Krise stürzen, vor allem wenn man eine andere Chance hat. Mit einer Krankenversciherung kann man zum Beispiel die Geldsummen langsam ansammeln, damit dann diese in dem Versicherungsfall für die Bezahlung aller Kosten verwendet werden können. In Deutschland unterscheidet man zwei Krankenversicherungsarten: 1. die gesetzliche Krankenversicherung, abgekürzt als GKV ist dabei die Pflichtversicherung, eine gesetzliche Obliegenheit für alle Geringverdiener, für alle Menschen, deren Einkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Solche Pflichtmitglieder sind zum Beispiel die Wehr- und Zivildientsleistenden, die Empfänger von Lohnersatzleistungen, Rentner, Pflegepersonen, Studenten, Schüler, Praktikanten, selbstsändig tätige Künstler und Publizisten usw. Die Prämien richten sich dabei nach dem Einkommen des Versicherungsnehmers, und das prozentuell, also wenn man weniger verdient, dann muss man auch weniger bezahlen, wenn man mehr verdient, dann muss man für die selben Leistungen – selbe Qualität und Quantität – höhere Summen bezahlen. Das wird von dem Solidaritätsprinzip vorgeschrieben. Ein anderes, sehr wichtiges Prinzip ist das Sachleistungsprinzip, wonach alle Leistungen als Sachleistungen erbracht werden und von dem Versicherer selbst bezahlt werden, in direktem Weg mit dem Leistugerbringer. Der Patient muss sich um die Bezahlung der Leistungen nicht kümmern, er muss jedoch mit einigen Zuzahlungen rechnen. Außerdem werden bei der GKV einige Leistungen nur teilweise oder überhaupt nicht bezahlt, dass muss der Patient selbst übernehmen, und er bekommt später diese Kosten nicht zurückerstattet. 2. die private Krankenversicherung, auch noch bekannt unter der Abkürzung PKV , ist im Gegensatz zur GKV eine freiwillige Absicherung, niemand wird gezwungen Mitglied zu werden. Jedermann kan sich frei dazu entscheiden und jedermann bekommt dabei eine Chance: Arbeitnehmer und Angestellte mit einem hohen Einkommen, die frei zwischen den zwei Krankenversicherungen wählen können, Beamte, Freiberufler und Selbstständige, die ohne vorherige Pflichtversicherung bei der GKV nicht angenommen werden, sogar die Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung, die zusätzliche finanzielle Sicherheit brauchen. Man kann dabei aus drei verschiedliche Versicherungsformen die passende auswählen: Vollversicherung, Teilversicherung oder Zusatzversicherung. Die Prämien sind dabei einkommensunabhängig, sie werden nach den persönlichen Krankheitsrisiken – Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Beruf usw.– ausgerechnet. Bei der Respektierung der Obliegenheiten werden hierbei alle Leistungen vollständig vom Versicherer bezahlt, oder die Kosten werden später vollständig zurückerstattet, dass sogar bei Leistungen wie Zahnersatz, nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, alternative Behandlungsmethoden usw. Nicht jedermann bekommt die Möglichkeit sich frei zwischen den zwei Krankenversicherungen entscheiden zu können, all diejenigen, die aber die Chance haben, sollten sich genauere Gedanken machen, die Vorteile und Nachteile gut überdenken und nur danach eine Wahl treffen, und zwar die richtige Wahl.